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10.11.2021

BSSB / COVID-19 / Aktuelle Informationen

BSSB informiert

Krankenhausampel landesweit auf rot | 2G an unseren Schießständen | Ausnahmen für minderjährige Schülerinnen und Schüler bis zum 31. Dezember | Aus- und Weiterbildung unter 3G möglich Krankenhausampel landesweit auf rot

In Bayern gilt bei den Infektionsschutzvorgaben eine sog. Krankenhaus-Ampel. Seit dem 9. November 2021 steht diese Krankenhausampel landesweit auf ROT.

Was bedeutet dies für unsere Schießstände? Hier die Regeln für die „Phase rot“:

2G an unseren Schießständen (im Inneren)

  • Zugang mit 2G:

Es gilt 2G, d. h., dass in unseren geschlossenen Raumschießanlagen nur noch Geimpfte und Genesene oder Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Zugang erhalten. Dies gilt generell, also unabhängig davon, ob der Schießstand bzw. das Schützenheim für Sport- oder sonstige Vereinsveranstaltungen genutzt wird.

  • Ausnahmen gibt’s für unsere Jugend:

Nun haben auch – über die schon jetzt zugelassenen Unter-Zwölfjährigen hinaus – alle minderjährigen Schülerinnen und Schüler zur aktiven Sportausübung Zutritt in unsere geschlossenen Raumschießanlagen, auch wenn diese nicht geimpft oder genesen sind.

Diese Ausnahmeregelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2021: Der BSSB fordert mit Blick auf die dringend notwendige Jugendarbeit eine Verlängerung dieser Ausnahmereglung über die aktuell gesetzte Frist hinaus.

  • Maske runter:

Bei landesweitem 2G gelten dann auch dieselben Erleichterungen wie bei „normalem“ (freiwilligem) 2G, d.h. z.B., dass die Maskenpflicht entfällt.

Soweit Maskenpflicht besteht (etwa beim Ausnahmefall der Aus- und Weiterbildung), ist eine FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormtem Standard zu tragen (FFP2-Maskenpflicht); Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

  • Achtung: Kontrolle!

Das bayerische Kabinett hat beschlossen, dass seitens der bayerischen Polizei systematische Kontrollen erfolgen, die sich insbesondere auf die flächendeckende Einhaltung der 2G/3G-Regeln beziehen. Alle zuständigen Überwachungsbehörden sind im Übrigen zu einer konsequenten Ahndung von Verstößen aufgefordert.

  • Ausnahmen für Aus- und Weiterbildung

In geschlossenen Räumen gilt für die außerschulische Bildungsarbeit statt der 2G der 3G-Grundsatz, wonach nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete (einfacher Schnelltest genügt) persönlichen Zugang erhalten.

 

Offene Fragen sind in Abklärung

Gastrobetrieb:

Für die Gastronomie bleibt es – abweichend vom sonstigen 2G – bei der 3G plus-Regelung, d.h. dass nur Geimpfte, Genesene oder mit PCR-Test negativ Getestete Zugang in den geschlossenen Raum erhalten. Inwieweit auch der Sport- und Vereinsbetrieb eines bewirteten Schützenhauses unter diese Ausnahmeregel fällt, wird aktuell mit dem bayerischen Innenministerium geklärt.

Die ehrenamtlich Tätigen:

Ob die Regelung, wonach Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige Zugang nach der 3G-Regel – soweit diese Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen) – erhalten und welcher Test hierfür genügt, wird aktuell mit dem bayerischen Innenministerium geklärt.

Sobald diese, noch offenen Fragen durch das bayerische Innenministerium geklärt wurden, werden wir über unsere BSSB-Homepage – Artikel Corona weiter berichten!

 

Immer auf dem Laufenden: Laufend aktualisierte Informationen finden Sie auf unserer Homepage oder auf unserer Facebook-Seite.

Bei Fragen können Sie sich gerne auch an die BSSB-Geschäftsstelle wenden:

Tel. 0 89 / 31 69 49-0

Bleiben Sie gesund! Ihr BSSB-Team.