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18.07.2020

BSSB / COVID-19 / Aktuelle Informationen

Stand 15. Juli 2020

Weitere Lockerungen für den Schießsport: 

Die ab 15.07.2020 geänderte Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier. 

Das Bayerische Kabinett hat mit Wirkung ab 15.07.2020 folgende Lockerungen für den Bereich Sport beschlossen:

Bei Sport-Wettkämpfen in geschlossenen Räumen wird die bislang geltende Personenbeschränkung wie folgt erhöht: 
– bei gekennzeichneten Plätzen oder klar voneinander abgegrenzten Aufenthaltsbereichen auf 200 Personen, 
– im Übrigen auf 100 Personen. 
– Zuschauer bleiben ausgeschlossen. 

Mit Inkrafttreten des neuen Rahmenhygienekonzepts Sport am 08.07.2020 wurde die Höchstdauer je Trainingseinheit in geschlossenen Räumen auf 120 Minuten erhöht (gruppenbezogene Trainingseinheiten). Danach und in den Trainingspausen ist für einen ausreichenden Frischluftaustausch zu sorgen. 

Das Muster für das Schutz- und Hygienekonzept haben wir entsprechend angepasst.

Mit Schützengruß

Gerhard Nevihosteny, Gauschützenmeister / Gausportleiter