Close

22.12.2022

G.05 Luftgewehr Aufgelegt Schüler

Hallo liebe Vereine,

die letzten Tage haben einige Vereine wegen LG Aufgelegt für Schülerklasse nachgefragt.

Nach DSB Regeln ist die Klasse 1.10 frei stehend zu schießen und wird dann auch weiter zum Bezirk gemeldet.
Eine “Auflagedisziplin” für weiterführende Meisterschaften gibt es nach DSB Reglen nicht.
Es hat sich im Gaumelder aber über den Gau 405000 auch bei uns in Rosenheim G.05 bei den Vereinen auswählen lassen, die aber beim Gau nicht zur Einteilung angezeigt wurde.
Durch verschiedene Nachfragen sind wir im Gau erst auf dieses Problem gekommen.
Da sich nun schon einige Angemeldet haben, wollen wir G.05 als Gaudisziplin anbieten
und haben vom Programmierer auch für Rosenheim nun die Einteilung für G.05 erhalten.
G.05 wird am 29.1.2023 mit 1.10 der Schüler in Bad Aibling durchgeführt.
Somit kann eine Umgruppierung am gleichen Tag erfolgen, falls 1.10 gemeldet wurde, aber der Schüler noch Aufgelegt schießt.

Regeln für G.05 legt der Gau individuell fest, da es keine DSB Regel dafür gibt.

Deshalb hier die Festlegung für G.05 Aufgelegt Schüler:

1. Allgemein: Es gelten die Reglen nach 1.10 bis auf folgende Anpassungen:
1.1 Anschlagart:
Stehend aufgelegt nach 9.7.6
1.2 Kleidung:
Es darf nur mit normaler Straßenkleidung geschossen werden.
(Keine Schießjacken, -Hosen, -Handschuhe und -Schuhe erlaubt.)
1.3 Schußzahlen, Schießzeit:
Beliebige Probeschuß in 5 Minuten Vorbereitungszeit
20 Schuß Wertung in 15 Minuten.
1.4 Auflagen:
Es müssen Auflagen nach DSB Regeln 9.6 verwendet werden.
1.5 Sportgeräte:
Es dürfen KEINE “Anbauten” am Gewehr zur Auflage nach 9.7 vorhanden sein (keine Keile o.ä.), es gilt nur 1.10 !

Bitte prüft nochmal ob ihr euere Schützen für 1.10 oder für Aufgelegt G.05 melden wollt, oder auch beides ist möglich.
Ich habe den Meldeschluß von 1.10 und G.05 auf 25.12.2022 nochmal freigegeben.

Euer Gausportleiter