Schießbetrieb im Schützengau Rosenheim
Wegen der vielen Anfragen aus den Vereinen eine kleine Erläuterung.
Dürfen wir wieder schießen und trainieren?
Der Schießbetrieb ist aktuell möglich. 27.05.2021
Im Schützengau Rosenheim sind wir in der Stadt Rosenheim an die Vorgaben dieser gebunden, im Landkreis sind wir an das zuständige Landratsamt gebunden.
Die Auflagen zutreffende Inzidenzwerte werden vom Landratsamt Rosenheim im Amtsblatt veröffentlicht. Bitte schaut euch dort immer die aktuellsten Infos an. Landratsamt Rosenheim oder Stadt Rosenheim
Wegen der Fragen bezüglich Vorlage und Prüfung Coronatest und Schießbetrieb:
Laut Aussage vom Gewerbeamt Rosenheim ist erst bei einer Inzidenz unter 50 kein Test oder Nachweis mehr erforderlich. Maßgeblich hierzu ist die Amtliche Bekanntmachung des Inzidenzwert (7 Tageswert) im Landkreis und sinngemäß auch in der Stadt Rosenheim.
Hygienekonzept:
Das Hygienekonzept des BSSB soll uns als Vorlage dienen und muss von Jedem Verein individuell erstellt werden.
Eine Vorlage bei der zuständigen Stelle ist nur nach deren expliziter Aufforderung nötig!
Ich hoffe wir sehen uns wieder
Gerhard Nevihosteny
Gausportleiter/Gauvorstand